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Der Equidenpass (Pferdepass)
Fragen, die häufig gestellt werden...[Stand 30.05.01 Version 10]
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der EP und wozu dient er? Erlass der Europäischen Union vom 20.10.1993. Umsetzung in Landesrecht (Änderung der
Viehverkehrsordnung): Eindeutige Identifizierung des Pferdes anhand von Farbe, Abzeichen, Wirbeln, ggf. Brandzeichen, Narben, Form der Kastanien, Chip-Nummer, Grösse, Alter, Medikamentennachweis für
bestimmte Medikamente mit Wartezeit, Besitztumsnachweis am Pferd sowie Nachweis von Dopingkontrollen, Impfungen, Wurmkuren
2. Welche Equiden brauchen den EP?
Alle Pferde, Ponys, (Esel, Zebras..), die transportiert werden, zum Schlachter gebracht werden, nach dem 01.01.98 geboren sind (auch wenn sie nicht transportiert werden oder zum Schlachter kommen...), Turniere
der Kat. A oder B starten, die bei den Zuchtverbänden ins Zuchtbuch eingetragen werden sollen, die Medikamente bekommen sollen, auf die Wartezeiten bestehen und die aber ihren Schlachtpferdestatus nicht
verlieren wollen...Man kann sagen, dass den EP alle Pferde brauchen. Evtl. ist für Nichtschlachtpferde u. Pferde ohne EP eine „Entsorgungsgebühr“ von ca. 600DM im Gespräch.
3. Ab wann ist der Equidenpass Pflicht?
Ab 01.07.2000. Offiziell gibt es auch keine Übergangszeit, d.h. es kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn ein Pferd beim Transport nicht von einem EP begleitet wird. Es ist aber sicher so, dass es
noch einige Zeit dauern wird, bis der Ansturm nach EP bei den Verbänden abgearbeitet ist und die Polizisten entsprechend geschult sind. Der Tierarzt benötigt den EP jedoch so früh wie möglich, damit er
entsprechende Medikamente verabreichen darf und dann dort einträgt. Auch die ersten Pferdesportveranstaltungen verlangen eine Kopie des EP bei der Nennung (z.B. Americana 2000). In anderen
europäischen Ländern ist der EP schon seit längerem üblich (F, I).
4. Brauchen auch Freizeitreiter für ihre Pferde einen EP?
Ja, denn auch ein Pferd, das keine Turniere geht, kann mal transportiert werden müssen, z.B. zur Klinik, in einen neuen Stall oder bei einem Verkauf. Desweiteren benötigt der Tierarzt den EP zur Eintragung
bestimmter Medikamente. Der EP erleichtert auch ein Wiederfinden des Pferdes nach einem Diebstahl, da es hierin genau beschrieben ist. In Zukunft wird kein Pferd mehr ohne EP geschlachtet werden können.
5. Mein Pferd ist ein Rassepferd und hat Papiere vom Zuchtverband. Reicht
das nicht aus? Und was passiert mit den Papieren?
Nein, weil der Equidenpass umfangreicher ist und auch Impfpass etc. mit enthält. Er ist europaweit standardisiert, was die Zuchtverbands-papiere ja nicht sind. Desweiteren muss jedes Pferd einmal im
Leben von einem Zuchtinspektor persönlich begutachtet werden, damit dieser die Abzeichen etc. überprüft. Dies ist z.B. bei amerikanischen Pferden nie gemacht worden, denn da füllt der Besitzer die Anträge auf
Papiere selbst aus und da passieren häufig Fehler. Die Papiere werden meistens nicht eingezogen, sondern teilweise in den EP eingeheftet (dt. Zuchtverbände) und eine zusätzl. Eigentumsurkunde ausgestellt oder sie
verbleiben einfach beim Eigentümer (FN, EWU, DQHA).
6. Mein Pferd hat Papiere, aber ich bin auf den Papieren meines Pferdes nicht als Eigentümer eingetragen. Ist das ein Problem? Jein. Der EP ist ein amtliches Dokument und gilt als Besitztumsnachweis (Ein Eigentumsnachweis wird
separat zugesandt bzw. bei Pferden mit Papieren ist das Orginalpapier weiterhin auch Eigentumsnachweis). Bei Zuchtverbänden (DQHA) muss, wenn das Pferd der entspr. Rasse in deren Zuchtbuch mitaufgenommen
werden soll, vorher der Eigentümer aktualisiert werden (u.U. in USA), dto. bei der FN. Bei anderen Verbänden (z.B. EWU) reicht es, bei der EP-Sichtung das Orginalpapier vorzulegen (um sicher zu sein, dass
das Pferd nicht gestohlen ist). Es ist grundsätzlich immer anzuraten, die Orginalpapiere in Ordnung zu bringen.
7. Wo bekomme ich einen EP?
Ausstellen dürfen den EP alle anerkannten deutschen/ europäischen Zucht- und Turniersportverbände. Wenn Ihr Pferd bereits deutsche/ europäische Papiere hat, erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrem Zuchtverband,
vielleicht ist der Druck des EP dort billiger als bei einem Turniersportverband (EWU, FN), da dem Zuchtverband ja bereits alle Daten im Computer vorliegen. Allerdings muss die Grafik noch immer durch
einen (Turnier-)Tierarzt oder Zuchtbeauftragten live am Pferd gezeichnet werden (i.d.R. kostenpflichtig). Sollte Ihr Pferd keinem Zuchtverband angehören, erkundigen Sie sich genau und suchen Sie das für Sie
kostengünstigste o. praktischste Angebot heraus. Bsp. für Verbände, die auch rasselosen Pferde EP ausstellen: FN, EWU, DQHA.
8. Wie komme ich an einen EP-Inspektor bzw. EP-Sichtungstermin? Wenden Sie sich an Ihren Pferdezucht-/Turniersportverband, einen Tierarzt oder einen Ihnen bekannten
EP-Inspektor (Adressen bei den Verbänden oder in Fachzeitschriften). Sie können sich dann einem ausgeschriebenen Sammeltermin anschliessen oder selbst einen Hoftermin organisieren. Bei Einzelterminen
fällt ggf. zusätzlich eine Aufwandspauschale an. DQHA-Zuchtbeauftragte/EP-Inspektor (mit Anerkennung versch. anderer Verbände): Andrea Klemer, Tel./Fax. 07123/61262
9. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Je nach dem, ob Ihr Pferd bereits in einem deutschen/europ. Zuchtbuch eingetragen und vorher besichtigt wurde, ob Sie in einem Verband Mitglied sind oder nicht, liegen die Kosten zwischen 50 DM und 350 DM,
z.T. zzgl. Porto/MwSt., Fahrtkosten, Aufwandspauschale. Für Pferde, die noch nie besichtigt wurden und ohne Mitgliedschaft muss man mit durchschnittlich 120-140DM rechnen.
10. Muss man sein Pferd brennen oder chippen lassen?
Nur, wenn man den EP über die FN (bei Turnierkat A+B), Warmbl.zuchtv., o. ApHCG beantragt. Bei anderen Verbänden ist dies optional, wird aber dringend empfohlen, um die Identifikation des Pferdes auch z.B. bei
Polizeikontrollen wg. Diebstahls oder beim Schlachter zu erleichtern. Viele Pferde haben kaum Abzeichen (Schimmel...) und selbst Schecken sehen in einer Herde Schecken von weitem alle ähnlich aus.
11. Ist das chippen schwierig, schmerzhaft, gesundheitlich bedenklich? Nein. Chippen selbst darf nur ein Tierarzt durchführen. Der Chip ist so klein wie eine Erbse, enthält eine weltweit einmalige (wenn ISO
-Standard) Identifikationsnummer und wird mit einer Spritze in die linke Halsseite gespritzt. Schmerzreaktionen werden bei Pferden im allgemeinen nicht beobachtet. Der Chip ist
gut verträglich und löst keine Abwehrreaktionen aus (im Ggs. zu manchen Impfungen). Der Chip „wandert“ nicht, sondern bleibt an einer Stelle. Er ist von aussen unsichtbar u. kann jederzeit mit einem Chiplesegerät
lokalisiert werden.
12. Wie lange dauert es, bis man seinen EP in Händen hält? Zuerst muss Ihr Pferd in der Regel besichtigt werden. Spätestens am Monatsende werden die Unterlagen an
den jeweiligen Verband weitergeleitet. Die Fertigstellung des Passes dauert z.Zt.2-3 Monate, da im Moment ein grosser Ansturm herrscht. Bei der EWU gibt es auch einen Eilservice (gegen Aufpreis);
FN-Turnierpferde werden bei der FN priorisiert. Bei der Sichtung erhält man einen Durchschlag bzw. Bestätigung, dass die Sichtung durchgeführt wurde. Dieser gilt als temporärer EP und sollte mitgeführt
werden, bis der gültige EP eintrifft.
13. Wo erhalte ich weitere Informationen? Bei allen staatlich anerkannten Zucht- und Turniersportverbänden oder bei:
Andrea Klemer, EP-Inspektor (FN, EWU, DQHA, u.v.a.), Am Rösegarten 9, 72555 Metzingen, Tel./AB/Fax 07123/61262 email: AndreaKlemer@SequoiaStables.de Internet:
www.SequoiaStables.de
© Andrea Klemer. Alle Angaben basieren auf Informationen der verschiedenen Verbände sowie von Fachliteratur und sind mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Trotzdem sind Fehler
möglich, daher alle Angaben ohne Gewähr, Stand 02/01 Version 8
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