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Der Equidenpass
 (Pferdepass)

Fragen, die häufig gestellt werden...
“Most frequently asked questions”
Erstellt am 30.05.01, seither ständig überarbeitet, letzte Version: Nr. 10,
aktualisiert am 23.04.10

Alle Angaben basieren auf Informationen der verschiedenen Verbände sowie von Fachliteratur und sind mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Trotzdem sind Fehler möglich, daher alle Angaben ohne Gewähr.

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der EP und wozu dient er?
Erlass der Europäischen Union vom 20.10.1993. Umsetzung in Landesrecht (Änderung der Viehverkehrsordnung): Eindeutige Identifizierung des Pferdes anhand von Farbe, Abzeichen, Wirbeln, ggf. Brandzeichen, Narben, Form der Kastanien, Chip-Nummer, Grösse, Alter, Medikamentennachweis für bestimmte Medikamente mit Wartezeit, Besitztumsnachweis am Pferd sowie Nachweis von Dopingkontrollen, Impfungen, Wurmkuren

2. Welche Equiden (Einhufer) brauchen den EP?
Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine neue, zusätzliche Verordnung zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen jetzt alle Pferde einen Pass, auch solche, die nicht verbracht (transportiert) werden. (Quelle: pferd-aktuell.de (FN)). Equidenpässe werden auch für Esel und Maultiere ausgestellt.

3. Ab wann ist der Equidenpass Pflicht?
Ab 01.07.2000. Offiziell gibt es auch keine Übergangszeit, d.h. es kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn ein Pferd keinen Equidenpass besitzt. Der Tierarzt benötigt den EP ebenfalls, damit er entsprechende Medikamente verabreichen darf und dann dort einträgt. Auch viele Pferdesportveranstaltungen verlangen eine Kopie des EP bei der Nennung (z.B. Americana 2000). Amtstierärzte benötigen den Equidenpass bei Hofkontrollen, z.B. aufgrund von Futtermittelskandalen etc.

4. Brauchen auch Freizeitreiter für ihre Pferde einen EP?
Ja, denn nach der neusten Gesetzgebung (Juli 2009) benötigen nicht nur Pferde, die transportiert werden einen EP, sondern alle! Desweiteren benötigt der Tierarzt den EP zur Eintragung bestimmter Medikamente. Der EP erleichtert auch ein Wiederfinden des Pferdes nach einem Diebstahl, da es hierin genau beschrieben ist. In Zukunft wird kein Pferd mehr ohne EP geschlachtet werden können.

5. Mein Pferd ist ein Rassepferd und hat Papiere vom Zuchtverband. Reicht das nicht aus? Und was passiert mit den Papieren?
Nein, weil der Equidenpass umfangreicher ist und auch Impfpass etc. mit enthält. Er ist europaweit standardisiert, was die Zuchtverbands-papiere ja nicht sind. Desweiteren muss jedes Pferd einmal im Leben von einem Zuchtinspektor persönlich begutachtet werden, damit dieser die Abzeichen etc. überprüft. Dies ist z .B. bei amerikanischen Pferden nie gemacht worden, denn da füllt der Besitzer die Anträge auf Papiere selbst aus und da passieren häufig Fehler. Die Papiere werden meistens nicht eingezogen, sondern teilweise in den EP eingeheftet (dt. Zuchtverbände) und eine zusätzl. Eigentumsurkunde ausgestellt oder sie verbleiben einfach beim Eigentümer (FN, EWU, DQHA).

6. Mein Pferd hat Papiere, aber ich bin auf den Papieren meines Pferdes nicht als Eigentümer eingetragen. Ist das ein Problem?
Jein. Der EP ist ein amtliches Dokument und gilt als Besitztumsnachweis (Ein Eigentumsnachweis wird separat zugesandt bzw. bei Pferden mit Papieren ist das Orginalpapier weiterhin auch Eigentumsnachweis). Bei Zuchtverbänden (DQHA) muss, wenn das Pferd der entspr. Rasse in deren Zuchtbuch mitaufgenommen werden soll, vorher der Eigentümer aktualisiert werden (u.U. in USA), dto. bei der FN. Bei anderen Verbänden (z.B. EWU) reicht es, bei der EP-Sichtung das Orginalpapier vorzulegen (um sicher zu sein, dass das Pferd nicht gestohlen ist). Es ist grundsätzlich immer anzuraten, die Orginalpapiere in Ordnung zu bringen.

7. Wo bekomme ich einen EP?
Ausstellen dürfen den EP alle anerkannten deutschen/ europäischen Zucht- und Turniersportverbände. Wenn Ihr Pferd bereits deutsche/ europäische Papiere hat, erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrem Zuchtverband, vielleicht ist der Druck des EP dort billiger als bei einem Turniersportverband (EWU, FN), da dem Zuchtverband ja bereits alle Daten im Computer vorliegen. Allerdings muss die Grafik noch immer durch einen (Turnier- )Tierarzt oder Zuchtbeauftragten live am Pferd gezeichnet werden (i.d.R. kostenpflichtig). Sollte Ihr Pferd keinem Zuchtverband angehören, erkundigen Sie sich genau und suchen Sie das für Sie kostengünstigste o. praktischste Angebot heraus. Bsp. für Verbände, die auch rasselosen Pferde EP ausstellen: FN, EWU.

8. Wie komme ich an einen EP-Inspektor bzw. EP-Sichtungstermin?
Wenden Sie sich an Ihren Pferdezucht-/Turniersportverband, einen Tierarzt oder einen Ihnen bekannten EP-Inspektor (Adressen bei den Verbänden oder in Fachzeitschriften). Sie können sich dann einem ausgeschriebenen Sammeltermin anschliessen oder selbst einen Hoftermin organisieren. Bei Einzelterminen fällt ggf. zusätzlich eine Aufwandspauschale an. DQHA-Zuchtbeauftragte/EP-Inspektor (mit Anerkennung versch. anderer Verbände): Andrea Klemer, Tel./Fax. 07123/61262

9. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Je nach dem, ob Ihr Pferd bereits in einem deutschen/europ. Zuchtbuch eingetragen und vorher besichtigt wurde, ob Sie in einem Verband Mitglied sind oder nicht, liegen die Kosten unterschiedlich hoch.
Erste Westernreiterunion Deutschland e.V.:
Zur Zeit (Stand 2010) verlangt die EWU für EWU-Mitglieder 38 € zzgl. Porto, für Nichtmitglieder 45,- € zzgl. Porto.
 
Die Eintragung als EWU-Turnierpferd erfolgt automatisch mit dem Equidenpass.

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN):
Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 25 Euro. Hinzu kommen 7,50 Euro für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 Euro, im Saarland 12,50 Euro), sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden.
Die Kosten für die FN-Turnierpferde-Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs -/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 71 Euro inkl. Equidenpass, in sonstigen Fällen für Pferde 160 Euro, für Ponys 88 Euro.

Allgemein gilt:
Es kommen noch die Gebühren für die aktive Kennzeichnung (Brand oder Chip) hinzu.
 
Für das Ausfüllen des Antragsformulars und das Zeichnen des sog. Diagramms (Abzeichen etc.) kalkulieren Tierärzte und Equidenpassinspektoren unterschiedliche Preise. Andrea Klemer verlangt (Stand 2010) 30,- € für Formular + Diagramm (Schecken 35,- €) zzgl. Fahrtkoste. 25,-€ nur für das Einzeichnen eines Diagramms in einen fertigen Zuchtverbands-Equidenpaß.

10. Muss man sein Pferd chippen lassen?
Die aktive Kennzeichnung (Microchip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass vorgeschrieben. Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine Verordnung zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen alle Pferde einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Micro-Chips erhalten. Der Mikrochip hlft bei der Identifikation des Pferdes, z.B. bei Polizeikontrollen wg. Diebstahls oder beim Schlachter. Viele Pferde haben kaum Abzeichen (Schimmel...) und selbst Schecken sehen in einer Herde Schecken von weitem alle ähnlich aus. Inzwischen (seit Juli 2009) ist der Mikrochip Pflicht geworden.

11. Ist das chippen schwierig, schmerzhaft, gesundheitlich bedenklich?
Chippen selbst darf nur ein Tierarzt durchführen. Der Chip ist so klein wie eine Erbse, enthält eine weltweit einmalige (wenn ISO-Standard) Identifikationsnummer und wird mit einer Spritze in die linke Halsseite gespritzt. Schmerzreaktionen werden bei Pferden im allgemeinen nicht beobachtet. Die Reaktionen sind bei den Pferden vergleichbar mit einer Impfung. Auch das Chippen ist in wneigen Sekunden erledigt. Der Chip ist gut verträglich und löst keine Abwehrreaktionen aus (im Ggs. zu manchen Impfungen). Der Chip „wandert“ nicht, sondern bleibt an einer Stelle. Er ist von aussen unsichtbar u. kann jederzeit mit einem Chiplesegerät lokalisiert werden. Manche Tierärzte spritzen vor dem Chippen ein Schmerzmittel. Allerdings ist der Stich der Schmerzmittelspritze für das Pferd vom Empfinden her ähnlich, wie der Stich der Chip-Spritze; insofern ist es fraglich, ob dies Sinn macht.

12. Wie lange dauert es, bis man seinen EP in Händen hält?
Zuerst muss Ihr Pferd in der Regel besichtigt werden. Spätestens am Monatsende werden die Unterlagen an den jeweiligen Verband weitergeleitet. Die Fertigstellung des Passes dauert z.Zt. nur noch wenige Wochen, da der grosse Ansturm von 2001/2 vorbei ist, die meisten Pferde haben beriets einen Paß. Bei der EWU gibt es auch einen Eilservice (gegen Aufpreis); FN-Turnierpferde werden bei der FN priorisiert. Bei der Sichtung erhält man einen Durchschlag bzw. Bestätigung, dass die Sichtung durchgeführt wurde. Dieser gilt als temporärer EP und sollte mitgeführt werden, bis der gültige EP eintrifft.

13. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bei allen staatlich anerkannten Zucht- und Turniersportverbänden oder bei:
Andrea Klemer, EP-Inspektor (FN, EWU, DQHA, u.v.a.), Rebenstr. 9, 72639 Neuffen, Tel./AB/Fax 07123/61262
email:
AndreaKlemer (at)SequoiaStables.de
Internet:
www.SequoiaStables.de 

© Andrea Klemer. Alle Angaben basieren auf Informationen der verschiedenen Verbände sowie von Fachliteratur und sind mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Trotzdem sind Fehler möglich, daher alle Angaben ohne Gewähr, Stand 04/10 Version 9