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Neuste Meldungen rund um den Equidenpass!!!
Letztes Update: 05.04.10
 

Equidenpässe: Aktuelle EWU-Gebühren 2010
Die aktuellen Gebühren für Equidenpässe, die bei der EWU beantragt werden lautet:
38,-€ für EWU-Mitglieder zzgl. Porto; 45,-€ für EWU-Nichtmitglieder zzgl. Porto. Dazu kommen die Sichtungsgebühren für das Formular und das Diagramm. Gebühren anderer Verbände können davon abweichen. Bitte ggf. erfragen beim jeweiligen Verband oder bei Andrea Klemer, Tel. 07123-61262.
Quelle: EWU , Frau Uthmann 0803.10]
 

Equidenpässe werden zum 01.01.2002 teurer
Da die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Gebühren für die zentrale Registrierung aller Equidenpässe in Deutschland zum 01.01.2002 um 10 DM erhöhen wird, werden auch die Equidenpässe anderer Verbände um diesen Betrag teurer. Emfehlung: Fehlende Equidenpässe noch in 2001 beantragen und Pferde rechtzeitig sichten lassen!
Quelle: EWU News August 2001, EWU-Servicebüro Borchert]

Schlachtung ohne Pass verboten
“Einer EU-Verordnung, in Kraft getreten am 01. Juli 2000, zufolge, muss für alle sogenannte Equiden - also Pferde, Esel, Maulesel und Zebra - bei jedem “Verbringen” ein Equidenpass mitgeführt werden. Das gilt auch beim Transport zum Schlachthof. Wie das Ministerium Ländlicher Raum (Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg) jetzt mitteilte, dürfen Pferde ohne Vorlage des zugehörigen Passes, in dem die Tiere als “lebensmittelliefernd” deklariert sind, nicht mehr geschlachtet werden.

[Deutsche Pferde erhalten den Pass auf Antrag beim zuständigen Zuchtverband oder bei der FN.] Ausländische Pferde und solche ohne Papiere können den Pass durch die Eintragung als Freizeitpferd [bei der EWU oder der FN] erhalten. Antragsformulare der FN gibts kostenlos bei der Landeskommission [für Pferdeleistungsschauen], Telefon (07154) 8320-0 [oder FN und EWU-Formulare bei einem Equidenpassinspektor Tel. (07123)61262/ Zuchtbeauftragten oder Tierarzt]”
Quelle: rj aktuell, erschienen im: Reiterjournal Baden-Württemberg, 05/2001


Arzneimittelbehandlung zum Equidenpass:
Tote Pferde ohne Equidenpass oder als Nichtschlachtpferd deklarierte werden künftig möglicherweise nicht mehr kostenlos abgeholt

Ratschlag: Erklären Sie in dem Teil III-A, dass das im Pferdepass bezeichnete Tier zur Schlachtung bestimmt ist. Warum?

1. Sie können diese Verfügung jederzeit wiederrufen, d.h. wenn unbedingt ein sonst nicht zugelassenes Medikament verabreicht werden muss. Im Gegensatz dazu kann die Verfügung dass das Tier nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist (“Nichtschlachtpferd”), nicht widerrufen werden.

2. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission darf Tiermehlmaterial künftig nur noch dann ins Futter, wenn es für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Die Kommission begründet ihren Vorschlag damit, dass so das Risko der Krankheitsübertragung verringert würde. Das bedeutet dann, dass Tiere, die mit dem Vermerk versehen sind “nicht für Schlachtzwecke” künftig nicht mehr kostenlos von den Tierkörperbeseitigungsanstalten verarbeitet werden. Bis jetzt ist noch ungeklärt, was mit diesen Kadavern geschehen soll. Die Kommission schlägt vor, die Kadaver zu verbrennen oder auf Deponien zu verbringen. Ein Teil des Tiermaterials könnte in Biogasanlagen verheizt werden oder in der Düngemittelindustrie Verwendung finden. Trotzdem sind die Mehrkosten für die Entsorgung erheblich. [Laut telefonischer Auskunft des EWU-Servicebüros Borchert, wäre bei Umsetzung dieses EU-Vorschlags mit ca. 600DM pro Pferd Sondermüllabgabe zu rechnen. Anm. v. AK.].
Quelle: Joseph Keßler, erschienen in: Pferd & Freizeit, Verbandszeitschrift der VFD Verband der Freizeitreiter Deutschlands, 1/2001, S. 5-6.


Bei Lörrach ist jetzt ein Fall aufgetreten, wo ein auf der Koppel gestorbenes Pferd ohne EP nicht mehr vom Abdecker mitgenommen wurde.
AK